CityBoost für Innenstädte der Zukunft

CityBoost für Innenstädte der Zukunft

Mit dem CityBoost zum BID

Schon mal von Business Improvement Districts (BID) gehört? In Rheinland-Pfalz besser bekannt als LEAP – lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte. BIDs bzw. LEAPs zielen darauf ab, durch privates Engagement und Kapital die Attraktivität von innerstädtischen Quartieren zu steigern und so die jeweiligen Standorte zu stärken. Voraussetzung für die Einrichtung von BIDs in Rheinland-Pfalz ist das Erreichen einer gesetzlich geregelten Zustimmungsquote von 15 Prozent der Grundstückseigentümer des Quartiers. Ein Landesgesetz  regelt die Details.

BIDs haben sich bereits vielerorts als wichtiges Element der Stadtentwicklung etabliert. Durch das Engagement und die Eigeninitiative von Grundstückseigentümern sowie Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben wurden Quartiere aufgewertet, Immobilienwerte erhalten und Leerstände wiederbelebt.

Aber: Für die Etablierung eines BID braucht es schon in der Vorgründungsphase großes Engagement. Deshalb hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt den CityBoost gestartet. Gezündet wird er in zwei Stufen:

Stufe eins umfasst eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 15.000 €.

Stufe zwei umfasst einen Personalkostenzuschuss in Höhe von bis zu 150.000 Euro.

Wie sieht das Ganze in der Praxis aus?

Der City-Arbeitskreis Schloßstraße e.V. geht mit gutem Beispiel voran und gründete das erste BID in Rheinland-Pfalz Mitte September 2023. Das BID „Diez Innenstadt“ hat mit seiner Gründung im Dezember 2023 nachgezogen.

Erfahren Sie mehr zum BID Koblenz

Aktuelle Förderempfänger von CityBoost I

Der CityBoost – Anschub für neue Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte

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Details zur Förderung finden Sie in unseren FAQ.

Der Zusammenschluss von Innenstadtakteuren in einem Quartier, wie zum Beispiel von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer, Händlern, Gastronomen oder Dienstleistenden. Insgesamt können bis zu 10 Pilotprojekte in der Vorgründungsphase eines BIDs mit jeweils bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 15.000 € pro Projekt) gefördert werden. Nach Gründung des BIDs können fünf Pilotkommunen eine anteilige Förderung von bis zu 90 % der Aufwendungen für einen BID-Manager (bis zu 30.000 EUR pro Jahr) für maximal fünf Jahre (Laufzeit eines BID-Projekts) erhalten.

Hinweis: Die Fördermittel sind aktuell noch verfügbar.

Stufe 1

Die Anschubfinanzierung in Stufe 1 soll Teile der Kosten abdecken, die bereits entstehen, bevor sich ein BID ordnungsgemäß gegründet hat und Beiträge erheben kann.

Ein Antrag auf Einrichtung eines BID muss an die Gemeinde gestellt werden. Er setzt u.a. voraus, dass die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer von 15 % der im Projektbereich gelegenen Grundstücke, die mindestens 15 % der Gesamtfläche des BID umfassen müssen, vorliegt. Daraus folgt, dass bereits in dieser sehr frühen Phase zahlreiche der betroffenen Eigentümer angesprochen, informiert und überzeugt werden müssen, für das geplante BID zu stimmen. Folglich entstehen Kosten etwa für Marketingkonzepte, für die Entwicklung eines Logos oder von grafischen Darstellungen oder Animationen des geplanten Projekts, für Rechtsberatung, Akquise, Veranstaltungen, Workshops, etc.

Konkret könnten beispielsweise die folgenden Aufgaben gefördert werden:

  • Erstellung eines Argumentationspools für die Ansprache der Eigentümer,
  • Erstellung eines ersten Entwurfs eines Maßnahmenkatalogs,
  • Erstellung eines Entwurfs des Ausgaben- und Finanzierungsplans und der Abrechnungsmodalitäten,
  • Erstellung eines Konzeptes des Durchführungsprozesses mit Zeitplan, Meilensteinen etc.
  • Einwerbung der Unterstützungserklärungen der Grundstückseigentümer,
  • Durchführung eines ersten Eigentümer- und Nutzertreffens, ggf.,
  • Einleitung des eigentlichen Prozesses zur Erlangung der Satzung.

Stufe 2

Aufgrund der Komplexität des Themas BID ist zu überlegen, ob ein professioneller Manager angestellt oder beauftragt werden sollte, der das Projekt betreut. Zu den Aufgaben eines BID-Managers zählen beispielsweise die Umsetzung des Maßnahmenkataloges, strategische Vorausplanung, die Betreuung der Stakeholder, Marketingmaßnahmen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kostenkontrolle und eine regelmäßige (jährliche/vierteljährliche/monatliche) Abrechnung.

Hier kommt Stufe zwei des CityBoost ins Spiel. Das Land fördert die Personalkosten für einen BID-Manager anteilig mit bis zu 150.000 €. Denn die Beiträge der Grundstückseigentümer im Rahmen des BIDs sollen nicht in Personalkosten fließen, sondern zu einem möglichst großen Teil direkt ins Quartier.

Hinweis: Stufe 1 und 2 sind auch unabhängig voneinander förderfähig. Es muss also nicht eine Förderzusage für Stufe 1 gegeben haben, um einen Antrag auf Stufe 2 stellen zu können.

Über dieses Antragsformular. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per Mail an  innenstaedte@mwvlw.rlp.de.

In der Vorgründungsphase des BID wird keine Frist gesetzt. Stufe eins des CityBoost kann auf Antrag bewilligt werden und wird unabhängig davon gewährt, ob letztlich ein BID gegründet wird. Stufe zwei kann nach erfolgreicher Gründung des BID beantragt werden.

Die Antragstellenden muss einen Ausgaben- und Finanzierungsplan vorlegen, der eine nachvollziehbare Kalkulation der Kosten darstellt, welche auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfbar ist. Zudem muss im Antrag bestätigt werden, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Insbesondere die einzusetzenden Eigenmittel sind zu erläutern.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Antragsbewilligung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Noch nicht viel schlauer?

Alles zum Thema Business Improvement District und LEAP finden Sie im Leitfaden „Neue Impulse für die (Innen-)Stadt“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, sowie der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz und des Städtetages RLP, den Sie hier runterladen können.

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LEAP-Mustersatzung

Sind Sie fit fürs BID?

„Ohne Business Improvement Districts (BID) sind Innenstädte kaum zu retten.“ Wer das sagt, muss es wissen: Markus Pfeffer, ausgewiesener Experte und selbst BID-Manager. In unserer digitalenBID-Sprechstunde am 11. Juli 2023 hat er viele spannende Fragen zur Initiierung, Strukturierung und Umsetzung eines BID nach dem rheinland-pfälzischen LEAPG beantwortet.  

In Rheinland-Pfalz sieht Markus Pfeffer für neue BIDs besonders gute Chancen. Denn hier gibt es den CityBoost, eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 15.000 €.  Ist das BID erfolgreich gegründet, kann der CityBoost II beantragt werden, die Förderung der Ausgaben für einen BID-Manager in Höhe von bis zu 30.000 € pro Jahr. CityBoost I und II sind bundesweit einmalig.

Einige Fragen aus der Sprechstunde haben wir zum Nachlesen für Sie dokumentiert:

Wichtig ist, die Beteiligten emotional zu erreichen. Das gelingt häufig, indem man Visualisierungen entwickelt. Diese müssen aufzeigen, was in Zukunft mit der Innenstadt und ihren Gebäuden geschieht, wenn nicht gegengesteuert wird. Es geht also darum, Verständnis zu wecken und alle Akteure emotional abzuholen. 

Markus Pfeffer empfiehlt aus seiner Erfahrung die Gründung eines Vereins, da dieser langfristig kostengünstiger ist als beispielsweise eine GmbH.

Ja. Es geht um die Gestaltung des öffentlichen Raums. Daher muss mit der betroffenen Kommune ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen können sich engagierte Menschen einfach einbringen und auch Vorstandsaufgaben übernehmen. Zum anderen kann eine Satzung vereinbart werden, die die Partizipation regelt. Wichtig ist es in jedem Fall, die betroffenen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler laufend und transparent zu informieren. 

Eine Empfehlung lautet, eine feste Ansprechperson für die Geschäftstreibenden zu benennen, um die Kommunikation zu gewährleisten. Ein enger Austausch ist hier bereits in der Initiierungsphase besonders erfolgsversprechend.

Die Beteiligung in Form eines Sponsorings ist eine bereits praktizierte Möglichkeit.

Bei Fragen und Unterstützungsbedarf bei der Antragsstellung melden Sie sich gern.

Almut Rusbüldt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Innenstädte der Zukunft
Telefon: 06131/16-2621
E-Mail: Almut.Rusbueldt@mwvlw.rlp.de