5. Deutscher Fußverkehrs-kongress (FUKO)

Der Deutsche Fußverkehrskongress in Rheinland-Pfalz

Die „Innenstädte der Zukunft“ sind das Schwerpunktthema beim 5. Deutschen Fußverkehrskongress (FUKO). Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium richtet den FUKO am 11. und 12. März 2025 gemeinsam mit dem BMDV in der Mainzer Rheingoldhalle aus. In Keynotes und Fachforen soll deutlich werden, welche Relevanz der Fußverkehr für Aufenthaltsqualität, Tourismus, Handel, Gastronomie und Kultur hat.

Hier geht’s zu näheren Informationen und zur Anmeldung

Wie werden unsere Innenstädte fußgängerfreundlicher?

Fußverkehrs-Checks: Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren

„Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ ist das Motto der neuen Fußverkehrs-Checks in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung möchte den Fußverkehr gezielt und systematisch fördern. Städte, die sich zu Fuß erleben lassen, haben eine höhere Lebensqualität. Davon profitieren Einzelhandel und Gastronomie: Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig hat das Gehen positive Folgen für Gesundheit und Klima. Daher bietet das Wirtschaftsministerium zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz professionell vorbereitete und begleitete Fußverkehrs-Checks an. Die teilnehmenden Kommunen werden in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt und beim FUKO 2025 in Mainz bekanntgegeben.

Bei einem Fußverkehrs-Check beurteilen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Politik und Verwaltung die Qualität der Wege zu Fuß. Kernbestandteil sind zwei gemeinsame Begehungen, bei denen Probleme, Stärken und Schwächen des Fußverkehrs angesprochen und direkt vor Ort auch Vorschläge für mögliche Lösungen diskutiert werden. Auf zwei Workshops – einer vorher, einer im Nachgang der Begehungen – werden Route und Themen festgelegt, Lösungswege vertieft und die weiteren Schritte ausgehandelt. Dabei werden die teilnehmenden Kommunen von einem erfahrenen Fachbüro unterstützt. Ein Fußverkehrs-Check eignet sich sowohl für kleine Gemeinden als auch für Städte.

Zum Info-Flyer
Zum Bewerbungsformular

FAQ

Fußverkehrs-Checks sind ein partizipatives Verfahren, bei dem die Bürgerschaft, Politik und Verwaltung gemeinsam die Situation des Fußverkehrs vor Ort bewerten. In jeweils zwei Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Ideen, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Die Fußverkehrs-Checks tragen dazu bei, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein zu rücken und attraktiveres zu Fuß Gehen vor Ort zu entwickeln. Die Fußverkehrs-Checks werden vom Land finanziert. Auf Landesebene sind die Fußverkehrs-Checks durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau initiiert und sollen dazu beitragen, attraktive und lebendige Zentren zu entwickeln. Das Fachbüro Planersocietät betreut die Fußverkehrs-Checks in den Kommunen im Auftrag des Landes, gibt inhaltliche Inputs und übernimmt die Moderation der Veranstaltungen. Die Kommunen treten als Veranstalter der Fußverkehrs-Checks vor Ort auf.

Fußverkehrs-Checks folgen einem standardisierten Ablauf, den die Kommune inhaltlich individuell ausgestalten kann. Bestandteil eines Fußverkehrs-Checks sind ein Auftaktworkshop, zwei Begehungen, ein Abschlussworkshop und die Vorstellung der Maßnahmenvorschläge in einem politischen Gremium (z.B. Gemeinderat).

Nach Ende der Bewerbungsphase am Freitag, 24. Januar 2025 ist für die zehn ausgewählten Kommunen der folgende Zeitplan vorgesehen:

Die teilnehmenden Kommunen erklären sich bereit, gemeinsam mit dem Fachbüro Planersocietät den Fußverkehrs-Check inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten und durchzuführen.

Aufgaben der Kommunen sind insbesondere:

– Benennung einer festen Ansprechperson (z.B. mobilitätsbeauftragte/fußverkehrsbeauftragte oder beteiligungsbeauftragte Person)

– Zusammenstellung von Daten und relevanten Planwerken

– Akquise der Teilnehmer für die Workshops und Begehungen

– Einbindung von Vertretern der lokalen Wirtschaft (z.B. Initiativen, Vereine, Verbände vom lokalem Handel und der Gastronomie) in den Prozess

– Ausführung der Rolle als Veranstalter der Fußverkehrs-Checks vor Ort (Bereitstellung der Räumlichkeiten für die Workshops sowie ggf. Catering)

– Teilnahme von Mitgliedern der Verwaltung und Politik an den Veranstaltungen

– Begleitende lokale Presse- und Medienarbeit (Vorlagen für Pressemitteilungen werden zur Verfügung gestellt)

Bei den Fußverkehrs-Checks handelt es sich um ein partizipatives Verfahren, bei dem die Bürgerschaft gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Verwaltung die
Situation des Fußverkehrs vor Ort bewerten.

Zentral ist die Beteiligung eines breiten Querschnitts der Bürgerschaft. Zusätzlich wird die Anwesenheit von Vertretern aus Verwaltung (u. a. Bauamt, Ordnungsamt, ggf. Straßenverkehrsbehörde) und Politik an den vier zentralen Veranstaltungen der Fußverkehrs-Checks erwartet. Familien, Senioren und Personen mit Behinderung zählen bei den Fußverkehrs-Checks zu den etablierten Zielgruppen. Mit den Fußverkehrs-Checks soll ein Fokus auf Stadtzentren, Stadtteilzentren, Ortsmitten und Ortsteilzentren gelegt werden. Hierfür sind neben den etablierten Zielgruppen auch Vertreter aus dem lokalen Handel, Gastronomie, City-Initiativen, Gewerbe- und Handelsvereinen o. ä. in den Prozess der Fußverkehrs-Checks einzubinden. Gemeinsam sollen Maßnahmen identifiziert werden, die zur Förderung des Fußverkehrs und gleichzeitig zur Attraktivierung der Stadt-/Gemeindezentren und somit zur Möglichkeit des Einkaufens ohne eigenes Auto beitragen.

Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks werden gemeinsam Ideen erarbeitet, wie Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Diese lassen sich in unterschiedliche Handlungsfelder wie Aufenthaltsqualität (z. B. Geh- und Verweilqualität), Barrierefreiheit (z. B. Durchgängigkeit, Oberflächenstruktur), Längsverkehr und Nutzungskonflikte (z. B. Gehwegparken) und Querungen (z. B. Sichtbeziehungen) gliedern. Auch die gute Erreichbarkeit von Stadtzentren, Stadtteilzentren, Ortsmitten und Ortsteilzentren zu Fuß in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes gehört dazu.

Die Begehungen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks dauern max. 2 Stunden. In dieser Zeit kann eine Wegstrecke von bis zu 2 km mit bis zu 8 Stationen absolviert werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine Route in einem Stadtteil/ Ortsteil mit zwei unterschiedlichen Zielgruppen oder zwei verschiedene Routen in unterschiedlichen Stadtteilen/ Ortsgemeinden zu begehen.

Mögliche Routen für die Begehungen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks können sein:

– Stadtzentrum/Innenstadt, Stadtteilzentren, Ortsmitten/Dorfmitten, Ortsteilzentren o.ä.

– Wege zum Stadtzentrum, zur Ortsmitte o. ä.

Der genaue Verlauf wird mit der Ansprechperson der Kommune individuell abgestimmt.

Die Fußverkehrs-Checks bieten den teilnehmenden Kommunen die Chance, in die Förderung des Fußverkehrs einzusteigen bzw. diese weiter zu vertiefen. Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik sowie Wirtschaft können in ungezwungener Atmosphäre vor Ort am Beispiel über Zielsetzungen und Strategien der Fußverkehrsförderung, über mögliche Handlungsfelder und Einzelmaßnahmen diskutieren. Abschließend erhalten die teilnehmenden Kommunen einen Endbericht mit den Ergebnissen des Fußverkehrs-Checks. Darin werden die Stärken und Schwächen des Fußverkehrs der Kommune, Handlungsfelder und priorisierte Maßnahmenvorschläge erläutert. Die Vorschläge umfassen kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Vorhaben mit unterschiedlichem Kostenrahmen. So können kostengünstige Maßnahmen teils zeitnah umgesetzt werden, um auch der Erwartungshaltung der Teilnehmenden der Fußverkehrs-Checks in den Kommunen zu entsprechen. Zudem werden Empfehlungen für die weitere kommunale Fußverkehrsförderung gegeben, damit die Kommune die Fußverkehrsförderung institutionalisieren und in die systematische Fußverkehrsförderung einsteigen kann. Die Inhalte dieses Berichts werden auch dem Gemeinderat in einer Sitzung vorgestellt.

Bewerben können sich alle kreisfreien Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz. Zehn Kommunen werden durch eine interdisziplinär besetzte Jury für die Fußverkehrs-Checks ausgewählt.

Kriterien für die Auswahl sind:

– Berücksichtigung des Mottos

– Breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen und ihren Rahmenbedingungen

– Eine besondere Motivation für die Teilnahme und Verstetigung der Fußverkehrsförderung vor Ort

– Die mögliche Bereitschaft, das Thema Fußverkehr weiter zu bearbeiten

Ende Februar 2025 werden die zehn teilnehmenden Kommunen durch die Jury und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ausgewählt. Die öffentliche Verkündung der Teilnahme am Fußverkehrs-Check findet am 11. und 12. März 2025 auf dem Deutschen Fußverkehrskongress in Mainz statt. Bitte halten Sie sich diesen Termin im Falle einer Bewerbung frei.

Bei Fragen melden Sie sich gern.

Almut Rusbüldt

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Innenstädte der Zukunft
Telefon: 06131/16-2621
E-Mail: Almut.Rusbueldt@mwvlw.rlp.de