Förder-
programme
Förderprogramme
Aktuelle Förderprogramme
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bietet aktuell folgende verschiedene Förderprogramme im Bereich Innenstadt an.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Das wird gefördert: Innovative Ideen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes
Fördersumme: 250 Mio. Euro
Förderzeitraum: 31.12.2026
Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ist ein 250 Mio. Euro umfassendes Programm der Landesregierung zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. 180 Mio. Euro werden über eine Pauschalförderung durch das Umweltministerium an die Kommunen verausgabt, 60 Mio. Euro über ein Wettbewerbsverfahren durch das Wirtschaftsministerium.
Im KIPKI-Wettbewerb werden die innovativsten Ideen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes gesucht. Dabei kann es um die Nutzung von Wasserstofftechnologien oder den Aufbau kommunaler Nahwärmenetze ebenso gehen wie um die nachhaltige, klimafreundliche Ausgestaltung von Innenstädten oder die Stärkung lebenswerter, sozialer Orte in Kommunen.
Antragsberechtigt sind je nach Fördergegenstand kommunale Gebietskörperschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmen des privaten Rechts.
Mehr Infos gibt es zum KIPKI hier. Infos zum Wettbewerb erhalten Sie hier.
Innenstadt-Impulse
Das wird gefördert: Umsetzung von innerstädtischen Projekten
Fördersumme: 5 Mio. Euro
Förderzeitraum: 2024
Mit dem Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport können Ober-, Mittel- und Grundzentren bei der Entwicklung und Umsetzung neuer innovativer Ideen gefördert werden, die etwa Leerständen oder einem Kundenrückgang im Einzelhandel in den Innenstädten entgegenwirken sollen. Für das Jahr 2024 stehen erneut insgesamt 5 Mio. Euro für die Umsetzung von innerstädtischen Projekten bereit.
Im Rahmen des Modellvorhabens ist es beispielsweise möglich, auch nicht-investive Maßnahmen wie Innenstadt-Events, Pop-Up-Stores, das Innenstadtmarketing oder den Aufbau lokaler Online-Marktplätze zu unterstützen. Damit rundet diese Form der Förderung die klassischen, auf Baumaßnahmen ausgerichteten Städtebauförderprogramme ab.
Bewerben können sich alle Kommunen mit zentralörtlicher Funktion. Seit 2023 können auch kleinere investive Maßnahmen wie innerstädtische Möblierung, Bepflanzung oder Lichtinstallationen gefördert werden. 2024 wurde die Förderung pro Kommune von 250.00 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes liegt bei 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Kommunen, die in der Vergangenheit bereits eine Förderung erhalten haben, können für ein neues Fördergebiet einen weiteren Antrag stellen.
Mehr Infos hier.
Städtebauförderung/ Städtebauliche Erneuerung
Das wird gefördert: Behebung von städtebaulichen Missständen
Fördersumme: 5 Mio. Euro (2024)
Das Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Die vorhandene bauliche Struktur soll dabei erhalten und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Seit 2020 stehen drei Bund-Länder-Programme zur Verfügung:
- Lebendige Zentren- Aktive Stadt
Ziel: Erhaltung und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen - Sozialer Zusammenhalt – Soziale Stadt
Ziel: eine auf das Quartier bezogene integrative und soziale Stadtentwicklung - Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Nachhaltige Stadt
Ziel: Gestaltung lebenswerter Quartiere
Im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen können die Städtebauförderungsmittel in allen Programmen beispielsweise auch eingesetzt werden für Vorbereitungsmaßnahmen und Managementleistungen, Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, Grunderwerb, Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Maßnahmen des Denkmalschutzes oder Gemeinbedarfseinrichtungen wie Bürgerhäuser.
2023 standen über 80 Mio. Euro an Bundes- und Landesmitteln zur Bewilligung für die Städtebauförderung bereit.
Das Ministerium des Innern und für Sport entscheidet auf Vorschlag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) über die Aufnahme in ein Förderprogramm. Die Rahmenbedingungen zum Bewerbungsverfahren sowie die Grundsätze des Antragsverfahrens können per E-Mail über referat383(at)mdi.rlp.de angefordert werden. Die Fördersätze liegen in der Regel zwischen 50 Prozent und 80 Prozent.
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Experimenteller Wohnungs- und Städtebau
Das wird gefördert: Kostengünstiges und umweltgerechtes Planen und Bauen oder neue Wohnformen und generationengerechtes Wohnen
Im Fokus des Förderprogramms stehen unter anderem Projekte, die sich mit kostengünstigem und umweltgerechtem Planen und Bauen oder mit neuen Wohnformen und generationengerechtem Wohnen beschäftigen.
Förderschwerpunkt sind investitionsvorbereitende Maßnahmen von Gemeinden zum Zwecke des geförderten Mietwohnungsbaus. Hier geht es um die Unterstützung innovativer, modellhafter Projekte im Bereich des zukünftigen Planens, Bauens und Wohnens. Förderfähig sind beispielsweise modellbedingte Mehrkosten für Planung, Vorbereitung, Durchführung, insbesondere Projektmanagement, Prozessbegleitung und Begleitforschung sowie investive Maßnahmen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei investiven Maßnahmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Anträge können sowohl von öffentlichen als auch von privaten Projektträgern gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
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Tourismus
Der Tourismus leistet einen entscheidenden Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte. Jedes Jahr nutzen viele Millionen Besucherinnen und Besucher den Einzelhandel, die Hotellerie, die Gastronomie und kulturelle Angebote. Damit ist der Tourismus ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Mit einem jährlichen Umsatz in Milliardenhöhe zählt er zu den wichtigsten Branchen in Rheinland-Pfalz. Er sichert zudem zehntausende von Arbeitsplätzen im Land. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert den Tourismus daher mit verschiedenen Programmen. Sie richten sich einerseits an Unternehmen des Gastgewerbes, andererseits auch an Kommunen.
Mehr dazu finden Sie hier.
Zur Tourismuswirtschaft und Investitionsförderung für Unternehmen
LEADER
Das wird gefördert: Mittel für die Ortszentren im ländlichen Raum
Fördersumme: 7,5 Mio. Euro (2024 und 2025)
Förderzeitraum: 2023 bis 2027
Im LEADER-Ansatz wurden bereits in der vergangenen Förderperiode umfangreiche Mittel für die Ortszentren im ländlichen Raum bereitgestellt. Das Angebot wird in der neuen Förderperiode 2023-2027 im Rahmen des GAP-Strategieplans fortgeführt. Der 1. Förderaufruf hierfür erfolgte zum 1. Juli 2023 durch Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Damit stehen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 rd. 2,5 Mio. EUR an ELER- und rd. 5 Mio. EUR an GAK-Mitteln zur Verfügung. Der 2. Förderaufruf mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. EUR an Fördermitteln wurde am 15. Februar 2024 gestartet. Er läuft bis zum Ende der Förderperiode.
Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche wie juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen.
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Kommunale Kultureinrichtungen und -projekte
Das wird gefördert: Kulturprojekte
Fördersumme: 1/3 der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Förderzeitraum: laufend
Gefördert werden Kulturprojekte, die als festivalähnliche Vorhaben profiliert sind und sich durch ihren künstlerischen Anspruch und ihre regionale oder überregionale Strahlkraft in ihrer Bedeutung aus dem allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune herausheben.
Förderfähig sind beispielsweise Honorare, Steuern und Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler, Veranstaltungskosten. Das Land kann grundsätzlich eine Zuwendung bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewähren. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften.
Mehr Infos finden Sie hier oder in der Förderrichtlinie.
Stadt- und Dorfgrün
Das wird gefördert: Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns im öffentlichen Raum
Fördersumme: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Stadtgrün ist ein bundesweit aktuelles Thema. Grüne Freiräume sind eng verbunden mit den drängenden gesellschaftlichen, ökologischen, klimatischen und gestalterischen Herausforderungen der wachsenden und sich verdichtenden Städte. Sie sind Orte der Begegnung und des sozialen Zusammenhalts. Sie verbessern das Wohnumfeld und werten Quartiere auf. Sie sorgen für ein gutes, gesundes Klima und ermöglichen Artenvielfalt auch im urbanen Raum. Grüne Freiräume bilden eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltige, lebenswerte, resiliente und zukuftsfähige Städte und Regionen.
Daher gibt es auch in Rheinland-Pfalz eine Förderung von Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns im öffentlichen Raum.
Gefördert werden können beispielsweise Beratungs- und Bildungsangebote oder Gutachten mit Bezug zum Thema Stadt- und Dorfgrün, der klimaresiliente Ersatz von Bäumen und Sträuchern im innerörtlichen Bereich, der Umbau öffentlicher Grünanlagen/ Freiflächen oder Pflanzmaßnahmen zur Beschattung und Begrünung öffentlicher Plätze (Fußgängerzonen, Schulhöfen Bushaltestellen u.a.).
Die Finanzierungsbeteiligung liegt bei 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag für eine Zuwendung im Einzelfall beträgt 100.000 Euro. Zuwendungsempfänger sind u.a. kommunale Gebietskörperschaften.
Mehr Infos gibt hier.
Landesgartenschau
Das wird gefördert: Kreative Ideen zur besseren Vernetzung der Innenstadt-Akteure und Erschließung von Synergieeffekten
Auch auf den Landesgartenschauen sollen die „Innenstädte der Zukunft“ künftig eine Rolle spielen. In die Bewerbungsleitlinien für die Landesgartenschau 2032 wurde der Regierungsschwerpunkt integriert. So soll das Förderinstrument der Landesgartenschau noch gezielter für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung der jeweiligen Kommunen genutzt werden. Kreativen Ideen zur besseren Vernetzung der Innenstadt-Akteure und Erschließung von Synergieeffekten des Wirtschafts-, Wohn-, Gewerbe-, Schul-, Jugend-, Familien-, Kultur-, Sport-, Naherholungs- und Tourismusstandorts Innenstadt wird damit der Weg bereitet.
Mehr dazu finden Sie hier.
Sie brauchen Unterstützung bei Ihrer Bewerbung um Fördermittel?
Das Begleitprojekt Stadt.Land.Stark. hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei ihren Bewerbungen für Förderaufrufe oder Förderwettbewerbe des Bundes oder der EU zu unterstützen.
Kurze Bewerbungsfristen, eine Vielzahl an verschiedenen Aufrufen von unterschiedlichen Auslobern und strenge formale Vorgaben bei den Bewerbungen stellen mitunter große Herausforderungen für die rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen dar. Um diese Hürden zu nehmen, werden Kommunen im Rahmen des Begleitprojekts durch ein Beratungsbüro unterstützt. Ein mehrstufiges Werkstattverfahren gewährleistet Hilfestellung von Beginn an bis zur Abgabe der Bewerbung.
Interessierte Kommunen können sich unter stadtlandstark(at)mdi.rlp.de für den Fördernewsletter des Begleitbüros anmelden. Der Newsletter enthält Informationen zu kommenden Förderaufrufen und Werkstattverfahren sowie allgemeine Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten auf EU-, Bundes- und Landesebene.
Bei Fragen und Anregungen rund um das Projekt Innenstädte der Zukunft melden Sie sich gern.
Almut Rusbüldt
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Innenstädte der Zukunft
Telefon: 06131/16-2621
E-Mail: Almut.Rusbueldt@mwvlw.rlp.de