Fußverkehrs-Checks
Fußverkehrs-Checks 2026: Gut zu Fuß in meiner Stadt
„Gut zu Fuß in meiner Stadt“ ist das Motto der Fußverkehrs-Checks 2026 in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung möchte den Fußverkehr gezielt und systematisch fördern. Städte, die sich zu Fuß erleben lassen, haben eine höhere Lebensqualität. Davon profitieren Einzelhandel und Gastronomie: Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig hat das Gehen positive Folgen für Gesundheit und Klima.
Daher bietet das Wirtschaftsministerium auch im Jahr 2026 zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz professionell vorbereitete und begleitete Fußverkehrs-Checks an. In einem Wettbewerbsverfahren wurden folgende Kommunen ausgewählt: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Birkenfeld, Kandel, Neustadt a.d.W., Oppenheim, Pirmasens, Rockenhausen, Saarburg, Speyer und Trier.
Sie erhielten ihre Teilnahmeurkunden am 16. März 2026 bei einem offiziellen Termin im Wirtschaftsministerium.
Bei einem Fußverkehrs-Check beurteilen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Politik und Verwaltung die Qualität der Wege zu Fuß. Kernbestandteil sind zwei gemeinsame Begehungen, bei denen Probleme, Stärken und Schwächen des Fußverkehrs angesprochen und direkt vor Ort auch Vorschläge für mögliche Lösungen diskutiert werden. Auf zwei Workshops – einer vorher, einer im Nachgang der Begehungen – werden Route und Themen festgelegt, Lösungswege vertieft und die weiteren Schritte ausgehandelt. Dabei werden die teilnehmenden Kommunen von zwei erfahrenen, kooperierenden Fachbüros unterstützt. Ein Fußverkehrs-Check eignet sich sowohl für kleine Gemeinden als auch für Städte.
FAQ
Fußverkehrs-Checks sind ein partizipatives Verfahren, bei dem die Bürgerschaft, Politik und Verwaltung gemeinsam die Situation des Fußverkehrs vor Ort bewerten. In jeweils zwei Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Ideen, wie die Wege zu Fuß künftig attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Die Fußverkehrs-Checks tragen dazu bei, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein zu rücken und ein attraktiveres Zu-Fuß-Gehen vor Ort zu entwickeln. Die Fußverkehrs-Checks werden vom Land finanziert. Auf Landesebene vom Wirtschaftsministerium initiiert sollen sie dazu beitragen, lebendige Zentren mit Aufenthaltsqualität zu entwickeln. Das Fachbüro Sweco Gmbh betreut gemeinsam mit dem Planungsbüro VIA e.G. im Auftrag des Landes die Fußverkehrs-Checks in den Kommunen. Sie geben inhaltliche Inputs und übernehmen die Moderation der Veranstaltungen. Die Kommunen treten als Veranstalter der Fußverkehrs-Checks vor Ort auf.
Fußverkehrs-Checks folgen einem standardisierten Ablauf, den die Kommune inhaltlich individuell ausgestalten kann. Bestandteil eines Fußverkehrs-Checks sind ein Auftaktworkshop, zwei Begehungen, ein Abschlussworkshop und die Vorstellung der Maßnahmenvorschläge in einem politischen Gremium (z.B. Gemeinderat).
Die teilnehmenden Kommunen erklären sich bereit, gemeinsam mit den beiden kooperierenden Fachbüros Sweco und VIA den Fußverkehrs-Check inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten und durchzuführen.
Aufgaben der Kommunen sind insbesondere:
– Benennung einer festen Ansprechperson (z.B. mobilitätsbeauftragte/fußverkehrsbeauftragte oder beteiligungsbeauftragte Person)
– Zusammenstellung von Daten und relevanten Planwerken
– Akquise der Teilnehmer für die Workshops und Begehungen
– Einbindung von Vertretern der lokalen Wirtschaft (z.B. Initiativen, Vereine, lokale Handels-/ Gastronomieverbände ) in den Prozess
– Ausführung der Rolle als Veranstalter der Fußverkehrs-Checks vor Ort (Bereitstellung der Räumlichkeiten für die Workshops sowie ggf. Catering)
– Teilnahme von Mitgliedern der Verwaltung und Politik an den Veranstaltungen
– Begleitende lokale Presse- und Medienarbeit (Vorlagen für Pressemitteilungen werden zur Verfügung gestellt)
Bei den Fußverkehrs-Checks handelt es sich um ein partizipatives Verfahren, bei dem die Bürgerschaft gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Verwaltung die Situation des Fußverkehrs vor Ort bewerten.
Zentral ist die Beteiligung eines breiten Querschnitts der Bürgerschaft. Zusätzlich wird die Anwesenheit von Vertretern aus Verwaltung (u. a. Bauamt, Ordnungsamt, ggf. Straßenverkehrsbehörde) und Politik an den vier zentralen Veranstaltungen der Fußverkehrs-Checks erwartet. Familien, Senioren und Personen mit Behinderung zählen bei den Fußverkehrs-Checks zu den etablierten Zielgruppen. Vertreter aus dem lokalen Handel, der Gastronomie, City-Initiativen, Gewerbe- und Handelsvereinen o. ä. sind in den Prozess der Fußverkehrs-Checks miteinzubinden. Gemeinsam sollen Maßnahmen identifiziert werden, die zur Förderung des Fußverkehrs und damit zur Attraktivierung der Stadtzentren und Ortsmitten beitragen.
Im Rahmen der Fußverkehrs-Checks werden gemeinsam Ideen erarbeitet, wie Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Diese lassen sich in unterschiedliche Handlungsfelder wie Aufenthaltsqualität (z. B. Geh- und Verweilqualität), Barrierefreiheit (z. B. Durchgängigkeit, Oberflächenstruktur), Längsverkehr und Nutzungskonflikte (z. B. Gehwegparken) und Querungen (z. B. Sichtbeziehungen) gliedern. Auch die gute Erreichbarkeit von Stadtzentren, Stadtteilzentren, Ortsmitten und Ortsteilzentren zu Fuß in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln des Umweltverbundes gehört dazu.
Die Begehungen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks dauern max. 2 Stunden. In dieser Zeit kann eine Wegstrecke von bis zu 2 km mit bis zu 8 Stationen absolviert werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine Route in einem Stadtteil/ Ortsteil mit zwei unterschiedlichen Zielgruppen oder zwei verschiedene Routen in unterschiedlichen Stadtteilen/ Ortsgemeinden zu begehen.
Mögliche Routen für die Begehungen im Rahmen der Fußverkehrs-Checks können sein:
– Stadtzentrum/Innenstadt, Stadtteilzentren, Ortsmitten/Dorfmitten, Ortsteilzentren o.ä.
– Wege zum Stadtzentrum, zur Ortsmitte o. ä.
Der genaue Verlauf wird mit der Ansprechperson der Kommune individuell abgestimmt.
Die Fußverkehrs-Checks bieten den teilnehmenden Kommunen die Chance, in die Förderung des Fußverkehrs einzusteigen, bzw. diese weiter zu vertiefen. Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik und Wirtschaft können in ungezwungener Atmosphäre vor Ort über Zielsetzungen und Strategien der Fußverkehrsförderung, über mögliche Handlungsfelder und Einzelmaßnahmen diskutieren.
Die teilnehmenden Kommunen erhalten einen Abschlussbericht mit den Ergebnissen des Fußverkehrs-Checks. Darin werden die Stärken und Schwächen des Fußverkehrs in der Kommune, Handlungsfelder und priorisierte Maßnahmenvorschläge erläutert. Die Vorschläge umfassen kurz-, mittel- und langfristig umsetzbare Vorhaben mit unterschiedlichem Kostenrahmen. Kostengünstige Maßnahmen können zeitnah umgesetzt und der Erwartungshaltung der Teilnehmenden der Fußverkehrs-Checks in den Kommunen entsprochen werden. Empfehlungen für die weitere systematische Fußverkehrsförderung und ihre Institutionalisierung innerhalb der Kommune sind ebenfalls im Bericht enthalten. Die Inhalte dieses Berichts dienen auch der Vorstellung von Handlungsoptionen in politischen Gremien.
Bewerben können sich alle kreisfreien Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz. Die Kommunen werden durch eine interdisziplinär besetzte Jury für die Fußverkehrs-Checks ausgewählt.
Kriterien für die Auswahl sind:
– Berücksichtigung des Mottos
– Breites Spektrum an unterschiedlichen Typen von Kommunen und ihren Rahmenbedingungen
– Eine besondere Motivation für die Teilnahme und Verstetigung der Fußverkehrsförderung vor Ort
– Die mögliche Bereitschaft, das Thema Fußverkehr weiter zu bearbeiten
Kommunen, die 2025 oder 2026 einen Fußverkehrs-Check erhalten haben, sind für künftige Fußverkehrs-Checks nicht teilnahmeberechtigt. Kommunen, die sich beworben, aber keinen Zuschlag erhalten haben, können sich erneut bewerben.
Förderempfänger Fußverkehr-Checks 2025
Bei Fragen melden Sie sich gern.

Almut Rusbüldt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Innenstädte der Zukunft
Telefon: 06131/16-2621
E-Mail: Almut.Rusbueldt@mwvlw.rlp.de